Industrieholz
Industrieholz
Industrieholz fällt in der Regel nur beim Einsatz von Harvestern als Randsortiment an, um eine bessere Ausnutzung zu erhalten.
Zellstoffholz IS F/K
Fichte, Kiefer, Tanne und Douglasie sind als Zellstoffholz zulässig. In dieses Sortiment werden die faulen Stammstücke geschnitten. Der Mindestzopf liegt bei 8 cm und der maximale Stockdurchmesser bei 50 cm. Hölzer bis maximal stark anbrüchig gehen mit (=Faulholz). Die Nennlänge ist 2 m.
Zaunholz
Zaunholz kann insbesondere bei der Erstdurchforstung bzw. in Jungdurchforstungen ausgehalten werden. Die Länge beträgt 2,50 m + 10 cm Übermaß. Der Mindestzopfbeträgt 6 bis 12 cm o.R.. Das Holz muss frisch, gerade, gesund sein und darf keine Harvesterwalzen-Abdrücke aufweisen. Dürres Holz ist ebenso nicht zulässig.