Kurzholz
Kurzholz

Kurzholz bzw. Fixlängen, auch Standardlängen genannt, werden in der Regel in Abschnitten mit den Längen von 4,10 m und 5,10 m ausgehalten. Der maximale Stockdurchmesser soll 55cm o.R. nicht überschreiten, der Zopfdurchmesser darf 13 cm o.R. (14 cm m.R.) nicht unterschreiten. Das Holz muss sägefähig, also beil und nagelfest sein (keine Weichfäule, keine Risse).
Des Weiteren ist die Aushaltung eines schwachen Fixlängen-Sortiments (Gelo-Timber) mit 4,10 m möglich. Hier liegt der maximale Stockdurchmesser bei 35 cm m.R. und der minimale Zopfdurchmesser bei 11 cm m.R.
Grundlage für die Abrechnung sind die Werkseingangsmaße und die Werkssortierung. Da sich die Bestelllängen ändern können, sollte vor Beginn einer Maßnahme die aktuellen Aushaltungskriterien mit der Geschäftsstelle abgesprochen werden. Eine Massenschätzung ist mit unserem Holzrechner möglich.
Fixlängen sind das optimale Sortiment für die maschinelle Aufarbeitung und Durchforstungen mit dem Harvester.
Palettenholz
Palettenholz ist ein Sortiment, das insbesondere bei Kiefernhieben ausgehalten wird, um die Sägeholzausbeute bzw. den Ertrag zu erhöhen. Die Länge beträgt 2,40 m + ein Übermaß von 15 bis 20 cm. Der maximale Stockdurchmesser beträgt 45 cm o.R., der Mindestzopf beträgt 14 cm o.R.. Das Holz muss sägefähig bzw. beil- und nagefest sein. Auch frisches Käferholz mit wenigen Trockenrissen ist hier möglich.
